- Wissen
- Quelle: Campus Sanofi
- 11.06.2026
Wirtschaftlichkeit bei CD38-Antikörpern beim Multiplen Myelom

Stress mit Regress?
Hochpreisige Therapien wecken im Praxisalltag häufig die Sorge vor einer unwirtschaftlichen Verordnung. Gerade in Indikationen wie dem Multiplen Myelom, in denen Antikörpertherapien fester Bestandteil moderner Behandlungskonzepte sind, stellt sich oft die Frage nach Regress und Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Tatsächlich ist die Wirtschaftlichkeit neuer Wirkstoffe in Deutschland gesetzlich adressiert: Das AMNOG verbindet frühe Nutzenbewertung und Preisbildung in einem strukturierten Verfahren mit dem Ziel einer angemessenen und wirtschaftlichen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.1 Dies ist insbesondere für die Behandlung des Multiplen Myeloms relevant, da moderne Therapien wie Anti-CD38-Antikörper heute fest in der Myelomtherapie verankert sind.
Wirtschaftlichkeit als gesetzliches Leitprinzip
Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V verlangt, dass Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen.2 Mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) wurde dieses Prinzip für neue Wirkstoffe weiter konkretisiert. Nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren folgen auf die frühe Nutzenbewertung durch den G-BA die Erstattungsbetragsverhandlungen zwischen pharmazeutischem Unternehmer und GKV-Spitzenverband. Ziel ist die Versorgung mit neuen Arzneimitteln zu angemessenen Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung.1
Bedeutung für CD38-Antikörper in der Myelomtherapie
CD38-Antikörper sind heute fester Bestandteil leitliniengerechter Therapiealgorithmen beim Multiplen Myelom und kommen in mehreren Therapielinien zum Einsatz.3 Für neue Wirkstoffe dieser Klasse wurden im Rahmen des AMNOG Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhandlungen durchgeführt.4,5 Für die Versorgungspraxis bedeutet das: Erfolgt die Verordnung innerhalb der zugelassenen Indikation und unter Beachtung geltender Therapiehinweise, ist die wirtschaftliche Bewertung bereits im gesetzlichen Verfahren angelegt.5 Das betrifft insbesondere die Therapie des Multiplen Myeloms mit Anti-CD38-Antikörpern, etwa im Rahmen zugelassener Behandlungskonzepte beim neu diagnostizierten oder rezidivierten Multiplen Myelom.
Bedeutung für den Praxisalltag
Für eine nachvollziehbare und prüfsichere Verordnung empfiehlt sich eine saubere Dokumentation der zugelassenen Indikation, der relevanten Vortherapien und der ICD-10-Kodierung.4 Eine strukturierte Dokumentation der Therapieentscheidung kann dazu beitragen, Unsicherheiten im Verordnungsalltag zu reduzieren. Dies gilt besonders bei einer längerfristigen Behandlung des Multiplen Myeloms, bei Therapiewechseln sowie bei Patient*innen mit rezidiviertem Multiplen Myelom oder refraktärem Multiplen Myelom. Konkrete Produktinformationen, Erstattungsbetrag und Status der Praxisbesonderheit finden Sie im internen Bereich.
Eine Übersicht über weitere Aspekte zum Multiplen Myelom liefern die Artikel „Multiples Myelom Grundlagen“ und „Diagnostik beim Multiplen Myelom“.
Abkürzungen:
AMNOG = Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz; CD38 = Cluster of Differentiation 38; G-BA = Gemeinsamer Bundesausschuss; GKV = gesetzliche Krankenversicherung; ICD-10 = International Classification of Diseases, 10. Revision; KV = Kassenärztliche Vereinigung; SGB V = Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch.
Referenzen
- Deutscher Bundestag, Drucksache 763/10 – Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG). https://dserver.bundestag.de/brd/2010/0763-10.pdf. Zugriff am 03.06.2026.
- § 12 SGB V – Wirtschaftlichkeitsgebot. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__12.html. Zugriff am 03.06.2026.
- Onkopedia-Leitlinie: Multiples Myelom. Stand 10/2024. https://www.onkopedia.com/de/onkopedia/guidelines/multiples-myelom/@@guideline/html/index.html. Zugriff am 03.06.2026.
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Arzneimittel-Richtlinie inklusive Anlagen. https://www.g-ba.de/themen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie-anlagen/. Zugriff am 03.06.2026.
- Universität Duisburg-Essen, IBES-Diskussionspapier 216: Analyse und Beschreibung des AMNOG-Umsetzungsproblems in die Versorgungspraxis. https://www.wiwi.uni-due.de/fileadmin/fileupload/WIWI/Forschung/IBES_Diskussionbeitraege/Diskussionspapier_216_Analyse_und_Beschreibung_des_AMNOG-Umsetzungsproblems_in_die_Versorgungspraxis_neu_online.pdf. Zugriff am 03.06.2026.
MAT-DE-2602105 – V1.0 – 06/2026