- Wissen
- Quelle: Campus Sanofi
- 06.11.2026
FAQ: Welche Fragen stellen sich zur Therapie des Multiplen Myeloms?

Häufig gestellte Fragen rund um das Multiple Myelom
Diese FAQ beantwortet häufige Fragen zur Therapieplanung beim Multiplen Myelom – von der Erstlinientherapie über Rezidiv-Erkrankung bis zu Applikationswegen. Die Antworten orientieren sich an aktuellen Leitlinien und greifen linienspezifische Fragestellungen aus HCP-Sicht auf.1,2 Nutzen Sie diese Übersicht als schnelle Orientierungshilfe für Ihren Praxisalltag.
Wann und wie wird eine Erstlinientherapie beim Multiplen Myelom eingeleitet?
Eine Erstlinientherapie ist indiziert, wenn ein behandlungsbedürftiges Multiples Myelom nach den Kriterien der International Myeloma Working Group vorliegt.1,3 Grundlage sind myelomdefinierende Ereignisse einschließlich der SLiM-CRAB-Kriterien. Diese Kriterien ermöglichen eine frühzeitige
Diagnose und Therapieeinleitung.1,3
Die Therapieentscheidung in der Erstlinie richtet sich nach mehreren Faktoren: Behandlungsindikation, Komorbidität, funktionelle Reserve, Organfunktion und die Frage, ob eine Hochdosistherapie mit autologer Stammzelltransplantation infrage kommt. Wichtig: Die Eignung zur Transplantation sollte sich
nicht allein am kalendarischen Alter orientieren.1,2
Die Einordnung in transplantationsgeeignet oder nicht transplantationsgeeignet ist eine zentrale Klassifikation in der Erstlinientherapie.1,2 Bei transplantationsgeeigneten Myelom-Patient*innen gehören Induktion, Stammzellmobilisation und autologe Stammzelltransplantation zu den wesentlichen
Bausteinen des Therapiekonzepts. Für nicht transplantationsgeeignete Patient*innen stehen ebenfalls geeignete Erstlinienkonzepte zur Verfügung.1,2
Als transplantationsgeeignet gelten Patient*innen, bei denen eine Hochdosistherapie mit anschließender autologer Stammzelltransplantation unter Berücksichtigung von Komorbidität, Organfunktion und funktioneller Reserve infrage kommt.1,2 Die Eignung soll sich dabei nicht allein am kalendarischen Alter orientieren.1,2
Für transplantationsgeeignete Patient*innen ist die autologe Stammzelltransplantation weiterhin ein zentraler Baustein der Erstlinientherapie.1,2 In der Regel gehen ihr eine Induktionstherapie und die Stammzellmobilisation voraus. Abhängig vom Gesamtkonzept können sich weitere Behandlungsphasen (z. B. Erhaltungsphase) anschließen.1,2
Auch für Patient*innen, die nicht transplantiert werden, stehen geeignete Erstlinienkonzepte zur Verfügung.1,2 Die Therapieauswahl orientiert sich dabei an klinischer Situation, Organfunktion, Belastbarkeit, Therapieziel und Verträglichkeit. Moderne Kombinationstherapien ermöglichen auch ohne
Transplantation eine effektive Krankheitskontrolle und gute Lebensqualität.1,2
Bei Patient*innen, die nicht transplantiert werden, haben Frailty, Komorbiditäten und Organfunktion eine besondere Bedeutung für die Therapieplanung.1,2 Diese Faktoren beeinflussen unter anderem die Intensität des gewählten Regimes und die supportive Begleitung. Eine individuelle Risikostratifizierung kann die optimale Therapieauswahl unterstützen.1,2
Die grundsätzlichen Therapieziele sind in beiden Gruppen vergleichbar und umfassen eine möglichst effektive Krankheitskontrolle, die Vermeidung organschädigender Manifestationen und ein tiefes Ansprechen.1,2 Die konkrete Ausgestaltung des Therapiekonzepts unterscheidet sich jedoch je nach Transplantationseignung, Komorbiditäten und individueller Belastbarkeit.1,2
Die Erstlinientherapie basiert heute in der Regel auf Kombinationen mehrerer Wirkstoffklassen, um eine möglichst rasche und tiefe Krankheitskontrolle zu erreichen.1,2 Bei transplantationsfähigen Patient*innen bilden Drei- oder Vierfachkombinationen die Grundlage der Induktionstherapie.1,2
Nach autologer Stammzelltransplantation können Konsolidierung und Erhaltung Teil des Gesamtkonzepts sein.1,2 Für immunmodulatorenbasierte Erhaltungskonzepte empfehlen die Leitlinien einen Beginn nach hämatologischer Rekonstitution und eine Fortführung über mindestens zwei Jahre beziehungsweise bis zum Progress.1,2
Supportive Maßnahmen sind integraler Bestandteil der Erstlinie.1,2 Dazu gehören insbesondere Osteoprotektion, antiinfektiöse Prophylaxe entsprechend Risikoprofil und Regime sowie die Prüfung einer Thromboembolieprophylaxe, insbesondere bei IMiD-haltigen Konzepten. Auch psychosoziale Unterstützung und Symptommanagement sollten dabei mit berücksichtigt werden.1,2
Wie wird die Therapie bei Rezidiv oder Refraktärität angepasst?
Eine Zweitlinientherapie wird erforderlich, wenn nach vorausgegangener Behandlung ein Rezidiv auftritt oder die Erkrankung refraktär wird und damit eine neue Therapieentscheidung notwendig ist.1,2 Im Rezidiv ist dabei weniger die Liniennummer als vielmehr die Art der Vortherapie und der bisherige
Krankheitsverlauf entscheidend.1
Für die Therapieentscheidung in der Zweitlinie sind insbesondere Dauer und Qualität des bisherigen Ansprechens, Art der Vortherapie, Verträglichkeit, Organfunktion, Komorbidität und Refraktärität gegenüber bestimmten Substanzklassen relevant.1,2 Leitlinien betonen ausdrücklich die Bedeutung der
zuvor eingesetzten Substanzklasse und des bisherigen Krankheitsverlaufs. Dies bestimmt die Wahl der Sequenzierung.1,2
Bei frühem Rezidiv oder Progress unter laufender Therapie wird in der Regel ein Wechsel auf andere Wirkstoffklassen empfohlen.1,2 Ziel ist es, die bisherige Resistenzsituation zu berücksichtigen und die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Ansprechens zu verbessern.1,2
Für die Sequenzierung in der Zweitlinie ist entscheidend, ob lediglich eine frühere Exposition oder bereits eine echte Refraktärität gegenüber einer Substanzklasse vorliegt.1,2 Das gilt insbesondere für Immunmodulatoren und Anti-CD38-Antikörper; beide Situationen sind nicht gleichzusetzen. Diese
Unterscheidung trägt zur Wahl der nächsten Therapielinie bei.1,2
Je nach Vorbehandlung stehen in der Zweitlinie unterschiedliche Behandlungskonzepte zur Verfügung, darunter Kombinationen auf Basis etablierter Wirkstoffklassen sowie in geeigneten Situationen T-Zellbasierte Verfahren wie CAR-T-Zelltherapien oder bispezifische Antikörper.1,2 In ausgewählten Fällen
kann zudem eine autologe Re-Transplantation erwogen werden. Die Wahl hängt von der individuellen Situation ab.1,2
Klinische Studien haben in der Zweitlinie eine hohe Relevanz, insbesondere bei komplexen Rezidivsituationen und mehrfach vorbehandelten Patient*innen.1,2 Leitlinien empfehlen, Patient*innen im Rezidiv, wenn möglich, im Rahmen klinischer Studien zu behandeln. Dies ermöglicht Zugang zu
innovativen Therapien und kann zur Verbesserung der Behandlungsoptionen beitragen.1,2
Welche Applikationswege stehen bei der Myelom-Therapie zur Verfügung?
Je nach Arzneimittel und Zulassung kann die Anwendung oral, subkutan oder intravenös erfolgen.1,2 Ein On-Body-Delivery-System (OBDS) kann zur subkutanen Verabreichung eingesetzt werden, sofern diese Anwendung für das jeweilige Arzneimittel zugelassen ist. Nicht jedes Arzneimittel ist in jeder
Darreichungsform oder über jeden Applikationsweg verfügbar. Maßgeblich sind die zugelassene Fachinformation und das ärztlich festgelegte Behandlungsschema.
Weiterführende, produktspezifische Informationen zum On-Body-Delivery-System (OBDS) und der zugelassenen Anwendung finden Sie hier.
Der Applikationsweg ist an das jeweilige Arzneimittel und dessen zugelassene Anwendung gebunden. Welche Therapie infrage kommt, hängt unter anderem von der Erkrankungs- und Behandlungssituation, dem Allgemeinzustand der Patient*innen sowie individuellen medizinischen Faktoren ab. Auch
organisatorische Aspekte wie Verfügbarkeit von Infusionsplätzen spielen eine Rolle.1,2
Produktspezifische Angaben zu Darreichungsform, Applikationsweg und Anwendung finden sich in der aktuellen Packungsbeilage und Fachinformation. Bei Fragen zur konkreten Behandlung sollten Patient*innen ihr behandelndes Team ansprechen. Eine Anwendung oder Änderung sollte nicht eigenständig erfolgen. Die Fachinformation ist die verbindliche Quelle für alle Anwendungsdetails.
Nicht automatisch. Auch wenn für einen Wirkstoff unterschiedliche Darreichungsformen oder Applikationswege verfügbar sind, können die zugelassene Anwendung und die zugehörigen Hinweise abweichen. Ein Wechsel sollte nur entsprechend der aktuellen Fachinformation und dem ärztlich
festgelegten Behandlungsplan erfolgen. Jeder Applikationsweg hat spezifische Anforderungen und Besonderheiten.
Hinweise für die ärztliche Kommunikation
Auch bei linienspezifischen Therapiefragen bleibt die strukturierte Aufklärung wesentlich.2 Die S3-Leitlinie betont, dass Diagnose, Therapieziele, Therapieoptionen, mögliche Nebenwirkungen und Auswirkungen auf Alltag und Lebensqualität verständlich, individuell angepasst und wiederholt vermittelt werden sollten.2 Ebenso relevant sind partizipative Entscheidungsfindung und die Berücksichtigung von Erwartungen, Ängsten und Lebensumständen.2

Eine Übersicht über weitere Aspekte zum Multiplen Myelom liefert der Artikel „Multiples Myelom – Grundlagen, Definition und Überblick“.
Abkürzungen:
ASZT = autologe Stammzelltransplantation; CAR-T = Chimäre Antigenrezeptor-T-Zelltherapie; CD38 = Cluster of Differentiation 38;
IMiD = immunmodulatorische Substanz; IMWG = International Myeloma Working Group; OBDS = On-Body-Delivery-System; SLiM-CRAB = diagnostische
Myelom-Kriterien.
Referenzen
- Onkopedia-Leitlinie: Multiples Myelom. Stand 10/2024. https://www.onkopedia.com/de/onkopedia/guidelines/multiples-myelom/@@guideline/html/index.html. Zugriff am 19.05.2026.
- Leitlinienprogramm Onkologie. S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge für Patient*innen mit monoklonaler Gammopathie unklarer Signifikanz (MGUS) oder Multiplem Myelom, Version 1.01. https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Leitlinien/Multiples_Myelom/LL_Multiples_Myelom_Langversion_1.0.pdf. Zugriff am 19.05.2026.
- Rajkumar SV, et al. Lancet Oncol. 2014; 15: e538–e548.
MAT-DE-2602350 – V2.0 – 11/2026